Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizern
Schweizerinnen und Schweizer können sich in ihrer Wohngemeinde einbürgern lassen. Dadurch erhalten sie ein zusätzliches Gemeindebürgerrecht.
Voraussetzungen
- Ich bin Schweizerin oder Schweizer.
- Ich lebe seit mindestens 2 Jahren in der Stadt Uster.
- Ich bin in der Lage, für mich und meine Familie aufzukommen.
- Ich erfülle meine Zahlungsverpflichtungen.
- Ich habe keinen Eintrag im Strafregisterauszug für Privatpersonen.
Verfahren
Zuständig für die Einbürgerung ist meine Wohngemeinde. Das Zürcher Kantonsbürgerrecht erhalte ich automatisch mit der Erteilung des Gemeindebürgerrechts.
Gebühren
Die Stadt Uster verlangt für die Einbürgerung keine Gebühren.
Gesuch einreichen
Ich erfülle alle Voraussetzungen für die Einbürgerung. Somit kann ich das Gesuch einreichen.
Bisheriges Bürgerrecht
Der Kanton Zürich erlaubt mehrere Gemeindebürgerrechte. Andere Kantone erlauben vielleicht nur ein Gemeindebürgerrecht. Ich informiere mich vor der Gesuchseinreichung bei der zuständigen Behörde vom Heimatkanton.
Ich kann auf mein bisheriges Bürgerrecht verzichten. Meine bisherige Bürgergemeinde macht in diesem Fall einen Entlassungsentscheid. Dabei können Gebühren anfallen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstandsamt | 044 944 72 21 | Kontaktformular |
Name | Telefon | Kontakt |
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6 Soziales | 044 944 73 51 | Kontaktformular |
Name | Download |
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