Friedensrichteramt
- Standort, Telefon und E-Mail siehe hier.
Zivilrechtliche Klagen
Der Friedensrichter ist für folgende zivilrechtliche Klagen zuständig:
- Geldforderungen
- Arbeitsrechtliche Forderungen
- Unterhaltsklagen (Kinder)
- Nachbarschaftsstreitigkeiten
- Stockwerk- und Miteigentümerklagen
- Erbteilungen, Testamentsanfechtungen
- Persönlichkeitsverletzungen
- andere zivilrechtliche Klagen
Der Friedensrichter versucht in einer formlosen Verhandlung die Parteien zu versöhnen. Dient es der Beilegung des Streites, so können in einen Vergleich auch ausserhalb des Verfahrens liegende Streitfragen zwischen den Parteien einbezogen werden.
Ausnahmen: Scheidung, Miete, Gleichstellung Mann/Frau, Ehrverletzung
Folgende Klagen sind direkt bei den jeweils zuständigen Stellen einzureichen:
- Scheidungs- und Trennungsklagen: Bezirksgericht Uster, Gerichtsstrasse 17, 8610 Uster, 043 366 33 00
- Miet- oder Pachtstreitigkeiten (Geschäftsräumlichkeiten): Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen, Bezirksgericht Uster, Gerichtsstrasse 17, 8610 Uster, 043 366 33 00
- Klagen in Sachen Gleichstellung von Frau und Mann: Schlichtungsbehörde nach Gleichstellungsgesetz, Wengistr. 30, Postfach, 8036 Zürich, 044 248 30 30
- Ehrverletzungsklagen: Kantonspolizei respektive Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich.
Formulare für die Einreichung einer Klage/ eines Schlichtungsgesuches
Das allgemeine Formular „Schlichtungsgesuch nach Art. 202 ZPO“, wie das Formular „Schlichtungsgesuch nach Art. 202 ZPO, Arbeitsrechtliche Streitigkeiten“ sind auf der Webseite des Zürcher Kantonalverbandes der Friedensrichter und Friedensrichterinnen zu finden.
Gebühren / Kostenvorschuss
Die Gebühren für die Friedensrichterverhandlung / Schlichtungsverfahren sind in der Gebührenverordnung des Obergerichts des Kantons Zürich festgelegt und bewegen sich zwischen CHF 65.– bis CHF 1240.–. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von CHF 30‘000.– kennen keine gerichtlichen Gebühren, es können jedoch Parteientschädigungen gesprochen werden. Ein Kostenvorschuss bis zur Höhe der mutmasslichen Gerichtskosten kann von der klagenden Partei verlangt werden.
Unentgeltliche Prozessführung
Eine Person hat Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege, wenn sie nicht über die erforderlichen Mittel verfügt und ihr Rechtsbegehren nicht aussichtslos erscheint.
Allgemeine Auskünfte
Der Friedensrichter erteilt Auskünfte bezüglich
- Einleitung und Ablauf einer Zivilklage
- Notwendige Formalitäten, Formulare und Unterlagen
- Zuständigkeiten (örtlich wie sachlich)
- mutmassliche Höhe der Gebühren
Audienzen/Beratungen
Persönliche Audienzen/Beratungen erfolgen auf telefonische Voranmeldung hin und sind kostenlos.
Rechtsauskünfte
Aufgrund der vermittelnden Funktion des Friedensrichters können durch ihn keine Rechtsauskünfte erteilt werden. Für eine kostenlose erste Rechtsauskunft können sich Personen mit Wohnsitz im Bezirk Uster bei Bedarf an das Bezirksgericht Uster wenden (Auskunftsdauer ca. 15 Minuten).
Weiterführende Informationen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Friedensrichter | 044 944 70 20 | Kontaktformular |