Bürgerrechtsentlassung

Verfahren

Jede Person kann unter bestimmten Voraussetzungen ihr Gemeinde- oder Kantonsbürgerrecht oder das Schweizer Bürgerrecht aufgeben. Dabei handelt es sich um eine Bürgerrechtsentlassung. 

Die Bürgerrechtsentlassung gibt es auf drei Ebenen: Gemeinde, Kanton und Bund (Schweiz).

 

Gesuch einreichen

Ich erfülle alle Voraussetzungen für die Entlassung aus meinem Bürgerrecht. Somit kann ich mein Gesuch einreichen. 

Bei minderjährigen Kindern müssen alle sorgeberechtigten Personen der Entlassung schriftlich zustimmen. Kinder ab 16 Jahren müssen das Gesuch zusätzlich selber unterschreiben.

 

Gebühren

Für die Entlassung aus dem Kantonsbürgerrecht oder dem Schweizer Bürgerrecht werden keine Gebühren erhoben. 

 

Zugehörige Objekte

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt