Stadtrat
Der Stadtrat ist die Exekutive der Stadt Uster. Die Exekutive führt Gesetze aus und vollzieht diese. Damit ist sie das Führungs- und Vollzugsorgan der Stadt Uster. Im Bild sehen Sie von links nach rechts: Karin Fehr, Abteilungsvorsteherin Gesundheit; Petra Bättig, Abteilungsvorsteherin Soziales; Patricia Bernet, Präsidentin der Primarschulpflege und Abteilungsvorsteherin Bildung; Cla Famos, Vizepräsident und Abteilungsvorsteher Finanzen; Barbara Thalmann, Stadtpräsidentin und Abteilungsvorsteherin Präsidiales; Stefan Feldmann, Abteilungsvorsteher Bau; Beatrice Caviezel, Abteilungsvorsteherin Sicherheit; Pascal Sidler, Stadtschreiber.
Hauptaufgaben
Der Stadtrat führt die Beschlüsse aus, die der Gemeinderat trifft. Auch setzt der Stadtrat diejenigen Gesetze um, die ihm Bund und Kanton übertragen. Er stellt alle Grundlagen für Vorlagen zusammen, über die der Gemeinderat oder die Stimmberechtigten beschliessen. Er hat die Verantwortung zur Überwachung und Führung der Verwaltung und des Finanzhaushaltes der Stadt. Er trägt Sorge für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit. Der Stadtrat wird für eine vierjährige Amtsdauer nach dem sogenannten Mehrheitswahlverfahren gewählt.
Vertretung
Die Mitglieder des Stadtrates nehmen zahlreiche Zusatzaufgaben wahr. Sie sind auch in verschiedenen Gremien vertreten:
> Delegationen und Zusatzaufgaben des Stadtrats 2022–2026
Interessensbindungen
Über die Interessensbindungen der Mitglieder des Stadtrates gibt diese Liste Auskunft:
> Interessensbindungen des Stadtrats 2022–2026
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Datum | Name |
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Name | |||
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Delegationen und Zusatzaufgaben des Stadtrats 2022–2026 (PDF, 232.91 kB) | Download | 1 | Delegationen und Zusatzaufgaben des Stadtrats 2022–2026 |
Interessensbindungen 2022-2026 (PDF, 80.51 kB) | Download | 2 | Interessensbindungen 2022-2026 |