Massnahmenplan Klima

Der Massnahmenplan Klima umfasst Massnahmen in den Themenbereichen Mobilität / Verkehr / Raum, Siedlung / Gebäude / Gewerbe / Industrie, Ver- und Entsorgung / Infrastruktur, Natur / Forst- und Landwirtschaft / Gewässer, Stadt- und Mikroklima sowie flankierende Massnahmen und Informationen. Er wurde vom Stadtrat am 2. Februar 2021 genehmigt.

Für jede der vorgesehenen Massnahmen wurde ein Massnahmenblatt erarbeitet, das nebst dem Massnahmenbeschrieb und Vorgehen weitere Informationen wie die Zuständigkeit, den Umsetzungshorizont, die Priorität, die voraussichtlichen Kosten sowie die Wirkung umfasst. Die Umsetzung der Massnahmen erfolgt im normalen politischen Prozess.

Dem Massnahmenplan Klima liegt das Ziel von Netto Null Treibhausgasemissionen bis 2050 der Stadt Uster zugrunde. 

Am 6. März 2019 hat Moira Spohn die Einzelinitiative «Klimanotstand (Änderung der Gemeindeordnung)» eingereicht. Der Stadtrat schlug in seinem Bericht und Antrag eine Anpassung der Gemeindeordnung, jedoch keine Ausrufung eines Notstands vor. Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 21. September 2020 beschlossen, dass der Umweltartikel der Gemeindeordnung angepasst werden soll. Diese Anpassung wurde in der Volksabstimmung vom 28. November 2021 genehmigt.

Die aktualisierte Gemeindeordnung wurde in der Volksabstimmung vom 28. November 2021 angenommen und der sogenannte Umweltartikel lautet neu:

(Abs. 1 bis 3 unverändert)

Abs. 4: Die Gemeinde anerkennt die Dringlichkeit der Eindämmung des Klimawandels.
Abs. 5: Sie setzt sich im Rahmen ihrer Zuständigkeit ein für
a) den sparsamen Umgang mit Primärenergien,
b) eine kontinuierliche Reduktion des Energieverbrauchs pro Einwohnerin und Einwohner
c) eine kontinuierliche Reduktion des CO2-Ausstosses pro Einwohnerin und Einwohner pro Jahr auf 3,4 Tonnen bis 2030 und Netto Null Tonnen bis 2050, insbesondere kommunale Fahrzeuge Netto Null bis 2030 und kommunale Gebäude Netto Null bis 2040,
d) die Förderung der Energieeffizienz und erneuerbarer Energiequellen, insbesondere die Förderung von Abwärmenutzung, Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen,
e) den vollständigen Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energiequellen bis 2050.

 

News

DatumName

Zugehörige Objekte