Betreibungsamt: Betreibungsauskunft bestellen (juristische Personen)

Verfahren
Die Betreibungsauskunft wird werktags, bei Eingang bis 14.00 Uhr, gleichtags bearbeitet (am Freitag bis 11.00 Uhr) und per A-Post ausschliesslich an den aktuellen Sitz im Betreibungskreis Uster, gemäss Handelsregistereintrag, des Gesuchstellers zugesandt. Eine Zustellung per E-Mail, Fax oder eine Drittadresse (ausser der neue Firmensitz) ist nicht möglich.

Das Betreibungsamt behält sich das Recht vor, gegebenenfalls einen Kostenvorschuss zu verlangen oder das Begehren per Online-Schalter gänzlich abzulehnen und auf den ordentlichen Weg zum Erhalt eines persönlichen Registerauszuges zu verweisen.
Eine Annullation der Bestellung ist nicht möglich.

Haftungsausschluss
Das Betreibungsamt Uster haftet nicht für die durch Übermittlungsfehler, technische Mängel und Störungen, Betriebsausfälle, rechtswidrige Eingriffe in EDV-Systeme des Benutzers oder eines Dritten entstandenen Schäden. Ebenfalls keine Haftung wird für Schäden durch Nichterfüllung des Auftrages übernommen, die durch jedermann zugängliche Systeme und Übermittlungsnetze verursacht werden und für Schäden, die infolge Störungen, Unterbrüchen (inkl. systembedingte Wartungsarbeiten) oder Überlastungen der EDV-Systeme entstehen.

Für einen Auszug aus dem Betreibungsregister eines Dritten beachten Sie bitte die Beschreibung unter Dienstleistungen.

 

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon

Preis

CHF 18.00

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.