Gesuch Schliessungsstunde Hinausschiebung (Ausnahmebewilligung)
(gilt nur für ständige Betriebe mit Gastwirtschaftspatent)
Das Gesuch ist mindestens drei Tage vor dem geplanten Anlass bei der Verwaltungspolizei der Stadt Uster einzureichen. Auf verspätet eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtpolizei | 044 944 76 66 |