Opferhilfe

Allen Frauen, Männern und Kindern, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, sexuellen und psychischen Integrität unmittelbar verletzt worden sind, stehen gemäss dem eidgenössischen Opferhilfe-Gesetz seit 1993 klar umschriebene Rechte zu. Als Opfer haben Sie
  • Anspruch auf kostenlose Beratung bei der Opferberatungsstelle,
  • das Recht auf Hilfe, unabhängig davon, ob Anzeige erstattet wurde und wie lange die Tat zurückliegt bzw. noch andauert,
  • eine verbesserte Stellung im Strafverfahren, wenn eine Strafverfolgung eingeleitet wird,
  • die Möglichkeit, ein Gesuch um Entschädigung und Genugtuung zu stellen (innerhalb von fünf Jahren nach der Tat; Verwirkungsfrist).

Wer kann sich an die Beratungsstelle wenden?
  • Personen, die schwerer körperlicher oder psychischer Gewalt ausgesetzt waren oder sind.
  • Personen, die verletzt, überfallen oder beraubt wurden.
  • Personen, die Opfer eines Verkehrsunfalls wurden.
  • Personen, deren Angehörige von Gewalt betroffen waren oder sind.
  • Kinder, männliche und weibliche Jugendliche, Frauen und Männer sowie LGBTIQ+, die Opfer von körperlicher, sexueller oder psychischer Gewalt wurden (Misshandlung einbezogen).
  • Bezugspersonen von Gewaltopfern.
  • Kinder und Jugendliche, die sexuell ausgebeutet werden oder wurden.
  • Bezugspersonen von ausgebeuteten Kindern und Jugendlichen.

Wichtig
Alle Beratungen finden nach telefonischer Vereinbarung bei der Beratungsstelle statt. Einen stellenspezifischen Prospekt erhalten Sie von der Beratungsstelle. Im Notfall können Sie sich auch für eine erste telefonische Krisenberatung an die Dargebotene Hand, Telefon 143, wenden. Sie haben die Möglichkeit, das Meldeformular der Polizei zu unterschreiben, damit Ihre Adresse an die Opferberatungsstelle weitergeleitet wird. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen dann von sich aus mit Ihnen Kontakt auf. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstelle unterstehen der Schweigepflicht.

Zugehörige Objekte

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