Parkgebühren

Zur Begleichung der Parkgebühren auf gebührenpflichtigen Parkfeldern, stehen in der Stadt Uster drei verschiedene Zahlungsarten zur Verfügung.

Bezahlung mit Bargeld

Alle Parkfelder können an der betreffenden Parkuhr mit Münzen bezahlt werden. Münzen in Form von Rappen können allerdings nicht zur Zahlung verwendet werden. Es muss immer ein voller Frankenbetrag einbezahlt werden.

Bezahlung mit Parkingpay

Parkingpay wird bereits in vielen Schweizer Städten zur bargeldlosen Bezahlung gebührenpflichtiger Parkfelder angeboten. Zur Nutzung des Angebotes muss vor dem ersten Parkvorgang ein persönliches Konto eingerichtet werden.

Einfach in der App den Standort Uster sowie die richtige Zone auswählen und den Parkvorgang starten. In welcher Zone Sie sich befinden, ist an der betreffenden Parkuhr ersichtlich.

Bei der Sportanlage Buchholz kann mit Hilfe des Parkingpay-Badges die Schranke geöffnet werden (beachten Sie das benötigte Mindestsaldo von 25 CHF). Einfach bei der Einfahrt den Badge an den gekennzeichneten Leser halten. Das persönliche Parkingpay-Konto wird dann nach der Ausfahrt mit den entstandenen Parkgebühren belastet. Die Bezahlung eines Einfahrtstickets am Kassenautomat entfällt.

In der Broschüre «Digital parkieren in Uster»  wird das Angebot von Parkingpay ausführlich erläutert.

Bezahlung mit TWINT

Wenn Sie TWINT bisher noch nicht zur bargeldlosen Bezahlung nutzen, dann muss die App vorgängig auf Ihrem Smartphone eingerichtet werden.

Zur Zahlung mit TWINT einfach mit der TWINT-App den QR-Code an der betreffenden Parkuhr scannen, die gewünschte Parkdauer auswählen und die Zahlung bestätigen.

Die Publikation «Twinten an der Parkuhr» erläutert wie die TWINT-App zur Zahlung der Parkgebühren genutzt werden kann.

 

Sie haben Fragen welche das Thema Parkgebühren betreffen? Dann schauen Sie doch einmal in unser «FAQ Parkieren».

 

Zugehörige Objekte

Nummer Name Inkrafttreten
501.4 Parkierungsverordnung 1. Januar 2017
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