Fragen zu AHV oder Kinderzulagen?
Keine Auskünfte kann die Zweigstelle erteilen, wenn es um Rentenberechnungen oder Rechnungen über AHV-Beiträge geht. In solchen Fällen ist jeweils direkt die zuständige Ansprechperson der kantonalen Ausgleichskasse zu kontaktieren.
Weitere Informationen, Formulare und Merkblätter finden Sie auch bei der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich.
Kontakt
Bahnhofstrasse 17
Postfach
8610 Uster
Tel. 044 944 73 51
Fax 044 944 70 80
Kontaktformular
Zusatzleistungen zur AHV/IV
Ergänzungsleistungen helfen, den Existenzbedarf von Betagten, Hinterbliebenen und Invaliden zu decken, wenn die AHV/IV-Renten und weitere eigene Mittel nicht ausreichen.
Wenn Sie mit uns einen Termin vereinbaren, geben wir Ihnen gerne die für die Berechnung erforderlichen Unterlagen bekannt.
AHV-Zweigstelle
8610 Uster
Telefon 044 944 73 51
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- gratis
Zugehörige Objekte
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6 Soziales | 044 944 73 51 | Kontaktformular |
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Sozialversicherung | 044 944 73 51 | Kontaktformular |