Nachtparkieren
Wenn Sie Ihr Fahrzeug zwischen 22 Uhr und 6 Uhr auf öffentlichem Grund oder einem Parkplatz der Stadt Uster abstellen, benötigen Sie eine Bewilligung der Stadtpolizei Uster. Sie müssen auch Gebühren für das Nachtparkieren zahlen.
Dies gilt auch für alle, die eine Gehbehinderten-Parkkarte besitzen.
Die Stadt Uster hat eine Verordnung für das Parkieren. Bitte lesen Sie dort alle weiteren Informationen und schauen Sie auch im Gebührentarif nach.
Zugehörige Objekte
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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501.4 | Parkierungsverordnung | 1. Januar 2017 |
Name |
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Name | Download |
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Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtpolizei | 044 944 76 66 |