Ev.-ref. Kirchgemeinde Uster: Erneuerungswahl der Kirchenpflege für die Amtsdauer 2010 - 2014

3. Februar 2010
Auf die erste Ausschreibung sind verschiedene gültige Wahlvorschläge eingereicht worden. Es wird eine neue Frist bis 10. Februar 2010 angesetzt, um die Wahlvorschläge zu ändern, zurückzuziehen oder neue Wahlvorschläge einzureichen.
Der erste Wahlgang für die Erneuerungswahl der Kirchenpflege (12 Mitglieder, davon eines als Präsident/in) findet am Sonntag, 25. April 2010, statt.

Auf die Ausschreibung vom 9. Dezember 2009 sind dem Stadtrat innert der gesetzlich angeordneten Frist folgende gültige Wahlvorschläge eingereicht worden (in alphabetischer Reihenfolge):

Mitglieder:

Name, Vorname (Rufname)Geburts-
jahr
WohnortBerufbisher/
neu
Graf Astrid1965Usterdipl. Ingenieurin/Architektinneu
Graf Denise1965UsterPersonalfachfraubisher
Kamber Beatrix1961UsterFamilienfrau/Bekleidungstechnikerinbisher
Kurth Gerald1945UsterBuchhalterbisher
Lienhard Helene1943UsterRentnerinbisher
Lütolf Josef1942Usterpens. Schulleiterbisher
Neuenschwander Susanne1967UsterFamilienfraubisher
Rindisbacher Andreas1956Usterdipl. Verkaufsleiterbisher
Stauffer Heinz1944Usterpens. Psychologeneu
Strickler Ursula (Ursi)1946UsterSachbearbeiterinbisher
Zarotti Angelica1958UsterBibliothekarinbisher


Präsidium:

Name, Vorname (Rufname)Geburts-
jahr
WohnortBerufbisher/
neu
Rindisbacher Andreas1956Usterdipl. Verkaufsleiterbisher


Es wird eine neue Frist von sieben Tagen, das heisst bis Mittwoch, 10. Februar 2010, angesetzt, innert welcher frühere Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge dem Stadtrat Uster, Gotthardweg 1, 8610 Uster, eingereicht werden können. Nach Ablauf der zweiten Frist können die Wahlvorschläge nicht mehr verändert werden. Formulare für Wahlvorschläge können bei der Stadtkanzlei bezogen werden. Die Wahlvorschläge können bei der Stadtkanzlei eingesehen werden.

Die Erneuerungswahl 2010 - 2014 der Kirchenpflege wird nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003 und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) vom 27. Oktober 2004 durchgeführt. Es kommen gedruckte Wahlvorschläge zur Anwendung. Falls mehr Personen vorgeschlagen werden, als Stellen zu besetzen sind, wird gemäss § 55a Abs. 2 GPR jeder Wahlvorschlag als amtlicher Wahlzettel gedruckt und den Stimmberechtigten gemäss § 55a Abs. 4 GPR mit einem leeren Wahlzettel zugestellt. In diesem Falle können die Stimmberechtigten einen der gedruckten Wahlvorschläge oder den leeren Wahlzettel benützen.

Gegen diese Wahlanordnung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, wegen Verletzung der politischen Rechte oder von Vorschriften über ihre Ausübung schriftlich Stimmrechtsrekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Uster, 3. Februar 2010
Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Uster
Ev.-ref. Kirchgemeinde Uster

Zugehörige Objekte

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Formular Wahlvorschlag (BITTE DOPPELSEITIG AUSDRUCKEN). Sollten Sie nicht über Microsoft Word verfügen, können Sie das Formular auch unter Tel. 044 944 72 04 bestellen. (DOC, 119 kB) Download 0 Formular Wahlvorschlag (BITTE DOPPELSEITIG AUSDRUCKEN). Sollten Sie nicht über Microsoft Word verfügen, können Sie das Formular auch unter Tel. 044 944 72 04 bestellen.