Ev.-ref. Kirchgemeinde Uster: Erneuerungswahl der Rechnungsprüfungskommission für die Amtsdauer 2010 – 2014
Der erste Wahlgang für die Erneuerungswahl der Rechnungsprüfungskommission der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Uster (5 Mitglieder, davon eines als Präsident/in) findet am Sonntag, 25. April 2010, statt.
Wählbar ist jede gemäss Art. 20 Abs. 1 der Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich vom 17. März 2009 stimmberechtigte Person, die das 18. Altersjahr vollendet hat. Für die Wahl in die Rechnungsprüfungskommission ist Wohnsitz in der Kirchgemeinde nicht erforderlich.
Für die Erneuerungswahl kommt ein leerer Wahlzettel zum Einsatz. Gestützt auf § 61 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sowie § 31 Abs. 2 der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) wird den Wahlunterlagen ein Beiblatt beigelegt, auf dem Kandidatinnen und Kandidaten aufgeführt werden, die öffentlich zur Wahl vorgeschlagen sind.
Stimmberechtigte, die auf dem Beiblatt aufgeführt sein möchten, haben sich bis spätestens am 10. März 2010 beim Stadtrat Uster schriftlich zu melden. Sie geben an, für welche Behörde sie kandidieren und teilen Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort/Nationalität mit. Zusätzlich können der Rufname, der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat dem Organ schon bisher angehört hat, sowie die Parteizugehörigkeit angeführt werden. Sodann ist anzugeben, wer als Mitglied und wer als Präsident/in der Rechnungsprüfungskommission vorgeschlagen wird.
Gegen diese Wahlanordnung kann innert 5 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung) beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, wegen Verletzung der politischen Rechte oder von Vorschriften über ihre Ausübung schriftlich Stimmrechtsrekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Uster, 3. März 2010
Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Uster
Zugehörige Objekte
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