Betreibungsamt: Betreibungsauskunft bestellen (natürliche Personen)
Verfahren
Die Betreibungsauskunft wird werktags, bei Eingang bis 14.00 Uhr, gleichtags bearbeitet (am Freitag bis 11.00 Uhr) und per A-Post ausschliesslich an die aktuelle Schweizer Wohnadresse des Gesuchstellers geschickt. Eine Zustellung per E-Mail, Fax oder eine Drittadresse (ausser neue Wohnadresse) ist nicht möglich.
Das Betreibungsamt behält sich das Recht vor, gegebenenfalls einen Kostenvorschuss zu verlangen oder das Begehren per Online-Schalter gänzlich abzulehnen und auf den ordentlichen Weg zum Erhalt eines persönlichen Registerauszuges zu verweisen.
Eine Annullation der Bestellung ist nicht möglich.
Haftungsausschluss
Das Betreibungsamt Uster haftet nicht für die durch Übermittlungsfehler, technische Mängel und Störungen, Betriebsausfälle, rechtswidrige Eingriffe in EDV-Systeme des Benutzers oder eines Dritten entstandenen Schäden. Ebenfalls keine Haftung wird für Schäden oder Nichterfüllung des Auftrages übernommen, die durch jedermann zugängliche Systeme und Übermittlungsnetze verursacht werden und für Schäden, die infolge Störungen, Unterbrüchen (inkl. systembedingte Wartungsarbeiten) oder Überlastungen der EDV-Systeme entstehen.
Für einen Auszug aus dem Betreibungsregister eines Dritten beachten Sie bitte die Beschreibung unter Dienstleistungen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Betreibungs- und Stadtammannamt | 044 944 75 75 |
Name |
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Betreibungsamt |