Zusatzleistungen zur AHV/IV

Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnen wir für Sie, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben.

Ergänzungsleistungen helfen, den Existenzbedarf von Betagten, Hinterbliebenen und Invaliden zu decken, wenn die AHV/IV-Renten und weitere eigene Mittel nicht ausreichen.

Wenn Sie mit uns einen Termin vereinbaren, geben wir Ihnen gerne die für die Berechnung erforderlichen Unterlagen bekannt.

AHV-Zweigstelle
8610 Uster
Telefon 044 944 73 51

Preis

gratis

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